EINER DER FÜHRENDEN KANZLEIEN FÜR FAMILIENRECHT IN RHEINLAND-PFALZ

Die bereits im Jahr 1959 gegründete Kanzlei gehört mit dem Team Rund um Rechtsanwalt Christian Giloth und Pauline Joseph zu einer der führenden Kanzleien für Familienrecht in Mainz.

ANWALT FÜR FAMILIENRECHT

FAMILIENRECHT

Familienrechtliche Streitigkeiten sind oft sehr emotional. Umso wichtiger ist, dass Sie in diesem Bereich von einem kompetenten Rechtsanwalt vertreten werden. Im Familienrecht werden Sie in der Kanzlei von Rechtsanwältin Joseph vertreten.

Frau Rechtsanwältin Pauline Joseph studierte an der Universität in Mainz Rechtswissenschaften. 

Im Familienrecht bietet die Kanzlei eine umfassende Beratung an. Hierzu gehören insbesondere die Themen Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Weiterhin gehören zum Familienrecht auch Fragen rund um die Beziehung zwischen Eltern und Kinder. Hierbei werden Umgangsfragen und unterhaltsrechtliche Ansprüche behandelt und Ihre Interessen vertreten.

SCHEIDUNG

Eine Scheidung ist eine sehr weitreichende Entscheidung. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine spezialisierte Beratung erforderlich. Für eine Scheidung ist es zwingend erforderlich, dass der Antrag auf Scheidung durch einen Rechtsanwalt eingereicht wird. Sofern Sie eine einvernehmliche Scheidung wünschen, kann ein einzelner Rechtsanwalt genügen, wenn der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin dem Antrag auf Scheidung zustimmt. Die Kanzlei verfügt mit Frau Rechtsanwältin Joseph über eine auf Familienrecht spezialisierte Rechtsanwältin, die sowohl bei einvernehmlichen als auch streitigen Scheidungen über weitreichende Erfahrung verfügt.  

UNTERHALT

Beim Ehegattenunterhalt ist zunächst zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden.

Darüber hinaus gibt es auch den sogenannten Kindesunterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder nicht wohnen, gewährt den Unterhalt regelmäßig in Form von Geldzahlungen. Gerne berät Sie Rechtsanwältin Joseph auch im Zusammenhang mit sämtlichen unterhaltsrechtlichen Fragestellungen. 

Strafverteidiger Giloth

UMGANGSRECHT

Sollte Ihnen der Umgang mit Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter verweigert oder auf andere Weise verwehrt werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie unverzüglich tätig werden, um Ihre Rechte geltend zu machen. Ein schnelles Handeln ist dabei in der Regel nicht nur in Ihrem Interesse, sondern dient auch dem Kindeswohl, da eine zügige Klärung solcher Konflikte dazu beitragen kann, belastende Situationen für das Kind zu vermeiden und eine stabile Beziehung aufrechtzuerhalten.